Beschluss zu TOP 5.3
Mit der Aufstellung der Gesamtüberarbeitung (1. Änderung) des Bebauungsplanes Gersdorf Nr. 1 „Katzenberg“ des Marktes Nennslingen bestehen keine Einwände, da Belange des Marktes Thalmässing nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt